Abstimmungsresultate vom 07.03.2010

Die Stimmberechtigten von Trogen stimmen dem Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen zu und sagen Nein zur Tierschutzanwalt-Initiative sowie zur Senkung des Mindestumwandlungssatzes bei der beruflichen Vorsorge. Ebenfalls Nein sagen die Stimmberechtigten zum Baukredit zur Umnutzung der Liegenschaft Zeughaus Herisau. Die Stimmbeteiligung beträgt 54,4 %.

 

1.    Eidg. Vorlage: Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen

 

Stimmberechtigte

 

Eingelegte Stimmzettel

 

Ausser Betracht fallende Stimmzettel

 

in Betracht fallende Stimmzettel

 

JA

 

NEIN

 

 

 

leere

 

ungültige

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1'304

 

700

 

15

 

-

 

685

 

492

 

193

 

2.    Eidg. Vorlage: Volksinitiative gegen Tierquälerei (Tierschutzanwalt-Initiative)

 

Stimmberechtigte

 

Eingelegte Stimmzettel

 

Ausser Betracht fallende Stimmzettel

 

in Betracht fallende Stimmzettel

 

JA

 

NEIN

 

 

 

leere

 

ungültige

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1'304

 

710

 

5

 

-

 

705

 

221

 

484

 

3.    Eidg. Vorlage: Änderung Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Mindestumwandlungssatz)

 

Stimmberechtigte

 

Eingelegte Stimmzettel

 

Ausser Betracht fallende Stimmzettel

 

in Betracht fallende Stimmzettel

 

JA

 

NEIN

 

 

 

leere

 

ungültige

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1'304

 

705

 

16

 

-

 

689

 

227

 

462

 

4.    Kantonale Vorlage: Baukredit zur Umnutzung der Liegenschaft Zeughaus Herisau

 

Stimmberechtigte

 

Eingelegte Stimmzettel

 

Ausser Betracht fallende Stimmzettel

 

in Betracht fallende Stimmzettel

 

JA

 

NEIN

 

 

 

leere

 

ungültige

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1'258

 

645

 

23

 

-

 

622

 

268

 

354

 

Für die Richtigkeit

Trogen, 7. März 2010                                         WAHL- UND ABSTIMMUNGSBÜRO TROGEN

Rechtsmittel

Wegen Verletzung des Stimmrechtes sowie wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen kann beim Regierungsrat Beschwerde ge­führt werden. Die Beschwerde ist innert drei Tagen seit der Entdeckung, spätestens jedoch am dritten Tag nach der amtlichen Veröffentlichung der Ergebnisse einzureichen (Art. 62 Gesetz über die politischen Rechte).


Meldung druckenText versendenFenster schliessen