Wintersportzone
Öffentliche Mitwirkung zur geplanten Aufhebung der Wintersportzone
An seiner Sitzung vom 30. April 2024 hat der Gemeinderat eine Auslegeordnung über das weitere Vorgehen bei der Festlegung der Wintersportzone durchgeführt. Er hat verschiedene Varianten diskutiert und abgewogen. Der Gemeinderat hat anschliessend beschlossen, dass als Ziel eine reduzierte Wintersportzone auf dem Gemeindegebiet verfolgt werden soll. Dafür musste eine detaillierte Analyse (inkl. Interessenabwägung) durchgeführt werden, im Rahmen derer alternative Standorte im Gemeindegebiet ebenfalls beurteilt wurden.
Nach Abschluss der Analyse sind drei Standorte als Eignungsgebiet herausgekommen: Brändli, Unterbach und Nistelbüel. Die betroffenen Grundeigentümer der drei möglichen Standorte wurden gemeinsam informiert und auch um deren Einschätzung gebeten. Zusätzlich wurde am 23.02.2026 ein runder Tisch durchgeführt, bei dem die Trogener Bevölkerung eingeladen worden ist, eine Bewertung der drei Standorte abzugeben. Zusätzlich wurde die Frage gestellt, ob es zukünftig überhaupt noch eine Wintersportzone in Trogen braucht.
Aufgrund der eingegangenen Rückmeldungen geht der Gemeinderat davon aus, dass heute und absehbarer Zukunft kein Bedarf mehr an einem Kinderskilift besteht. Trotzdem sollen auch weiterhin Kinderskirennen möglich sein, einfach ohne Lift. Die Mehrheit der Anwesenden am runden Tisch befürwortete den Erhalt einer verkleinerten Wintersportzone auf dem Gemeindegebiet nördlich der Astwaldstrasse. Aufgrund dieser Ausgangslage möchte der Gemeinderat nun den Grundsatzentscheid von 2024 (Anstreben einer reduzierten Wintersportzone) rückgängig machen und die gesamte Wintersportzone im Rahmen der Korrekturauflage der Teilrevision Zonenplan und Baureglement ersatzlos aufheben. Ausschlaggebend für den Gemeinderat ist, dass kein Bedürfnis besteht, einen Kinderskilift aufzustellen. Zudem hat auch die Schneesicherheit in den vergangenen Jahren markant abgenommen und die Anzahl Tage, an denen eine Skipiste nördlich des Nistelbüels von Kindern genutzt werden kann, sind sehr begrenzt. Trotzdem will der Gemeinderat dem Bedürfnis eines Kinderskirennens gerecht werden: Er will im Pachtvertrag für das gemeindeeigene Gebiet festhalten, dass Weidezäune auf der Parzellen Nr. 321 im Winter entfernt werden müssen. Damit könnte – nach Einholen des Einverständnisses der Gemeinde – weiterhin ein Kinderskirennen auf dem gemeindeeigenen Gebiet stattfinden. Das bestehende Skilifthäuschen wäre zukünftig zonenfremd und könnte nicht mehr für Skirennen gebraucht werden.
Vor dem definiten Entscheid erhält die Bevölkerung von Trogen noch einmal die Möglichkeit, sich schriftlich zu der beabsichtigten Aufhebung der Wintersportzone zu äussern. Falls Sie sich zu der oben dargelegten Entscheidung äussern möchten, können Sie Ihre Rückmeldung gerne bis am 24. Mai 2026 an die Gemeindekanzlei Trogen richten (christoph.kaufmann@trogen.ar.ch).
Auswertung des runden Tisches vom 23.03.2026: Link