Todesfälle und Organisation von Bestattungen
Todesfall im Spital, Heim oder Klinik
Ist eine Person in einem Spital / Heim oder in einer Klinik verstorben, erfolgt die Todesmeldung an das zuständige Zivilstands- und Bestattungsamt direkt durch die Verwaltung des Spitals / Heims oder der Klinik. Die Angehörigen von in Trogen wohnhaft gewesenen Verstorbenen werden gebeten, sich beim Bestattungsamt zu melden.
Todesfall zu Hause
Verstirbt eine Person zu Hause, ist zuerst ein Arzt zu benachrichtigen. Dieser muss den Tod bestätigen und die ärztliche Todesbescheinigung ausstellen. Die Angehörigen von in Trogen wohnhaft gewesenen Verstorbenen werden gebeten, sich beim Bestattungsamt zu melden. Mitzubringen ist die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung. Medizinischer Notfall: Was tun?
Todesfall unter ungewöhnlichen Umständen
Verstirbt eine Person unter ungewöhnlichen Umständen, muss sofort die Polizei benachrichtigt werden. Diese muss den Tod bestätigen und die Todesbescheinigung ausstellen. Die Angehörigen von in Trogen wohnhaft gewesenen Verstorbenen werden gebeten, sich beim Bestattungsamt zu melden.
Ablauf
In Absprache mit den Angehörigen werden die Bestattungsart bestimmt (Kremation oder Erdbestattung) und die Termine für die Beisetzung und Abdankung festgelegt. Gleichzeitig können weitere Fragen der Angehörigen beantwortet werden.
Kontaktaufnahme an Wochenenden / Feiertagen
An arbeitsfreien Tagen haben sich die Angehörigen in erster Linie direkt mit einem Bestattungsinstitut in Verbindung zu setzen.
Bestattungsinstitut Reimann, St. Gallen, Tel. 071 245 99 11
An Feiertagen hören Sie bitte den Telefonanschluss der Gemeinde Trogen unter Tel. 071 343 78 78 ab.
Merkblatt Todesfall für Angehörige [PDF, 12.0 KB]
Verfügung betreffend Bestattung [PDF, 11.0 KB]
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