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Wegzug/Zuzug/Umzug

Zuzug in die Gemeinde Trogen AR

Wir freuen uns, Sie als neue/n Einwohner/in willkommen zu heissen.

Gemäss Art. 10 der vorläufigen Verordnung über die Einwohnerregister sind Sie verpflichtet, einen

Zuzug, Umzug oder Wegzug innert 14 Tagen der zuständigen Einwohnerkontrolle zu melden.

Sie können sich erst anmelden, wenn Sie sich in der bisherigen Wohngemeinde abgemeldet haben.
 

So können sich in Trogen anmelden:

- Online www.eumzug.swiss, wenn die Wegzugsgemeinde den eUmzug anbietet)

- am Schalter am Landsgemeindeplatz 1 in Trogen
 

Diese Unterlagen müssen Sie zwingend zur Anmeldung mitbringen bzw. online uploaden:

· Heimatschein(e) (wird beim eUmzug direkt von der Wegzugsgemeinde an uns gesendet)

· Mietvertrag

· Nachweis Krankenversicherung (Versicherungskarte oder Police

· Familienbüchlein
Geburtsscheine der Kinder

Wir freuen uns, Sie zu begrüssen und wünschen Ihnen alles Gute in Trogen!

 

 

Zuzug von ausländischen Staatsangehörigen

Wir heissen Sie herzlich willkommen in Trogen!
Bitte melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen persönlich bei uns am Schalter und bringen Sie folgende Unterlagen mit:

Bei Zuzug innerhalb des Kantons

  • Reisepass
  • Ausländerausweis
  • Familienbüchlein, Familienstammbuch oder Eheschein, Geburtsschein (Kinder)
  • Kopie Krankenkassenpolice oder Bestätigung der Krankenkasse / KVG
  • AHV-Versicherungsausweis


Bei Zuzug aus der übrigen Schweiz

  • Reisepass
  • Ausländerausweis
  • 1 Passfoto
  • Familienbüchlein, Familienstammbuch, Eheschein, Geburtsschein (Kinder)
  • Kopie Krankenkassenpolice oder Bestätigung der Krankenkasse / KVG


Bei Zuzug aus dem Ausland

  • Reisepass
  • 2 Passfotos
  • Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung
  • Diverse Formulare (individuell)

 

 

Wegzug aus der Gemeinde Trogen AR

Gemäss Art. 10 der vorläufigen Verordnung über die Einwohnerregister sind Sie verpflichtet, einen

Zuzug, Umzug oder Wegzug innert 14 Tagen der zuständigen Einwohnerkontrolle zu melden.

Sie können sich am neuen Wohnort erst anmelden, wenn Sie sich in der bisherigen Wohngemeinde abgemeldet haben.
 

So können sich aus Trogen abmelden:

- Online www.eumzug.swiss

- schriftlich (Einwohnerkontrolle, Landsgemeindeplatz 1, 9043 Trogen)

- am Schalter am Landsgemeindeplatz 1 in Trogen

 

Diese Unterlagen müssen Sie zwingend zur Abmeldung mitbringen bzw. online zur Hand haben:

· Identitätskarte(n)

· Niederlassungsausweis(e)

Wir wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute!

 

Umzug innerhalb der Gemeinde Trogen AR

Gemäss Art. 10 der vorläufigen Verordnung über die Einwohnerregister sind Sie verpflichtet, einen

Zuzug, Umzug oder Wegzug innert 14 Tagen der zuständigen Einwohnerkontrolle zu melden.
 

So können Sie Ihre Adressänderung melden:

- Online www.eumzug.swiss

- schriftlich (Einwohnerkontrolle, Landsgemeindeplatz 1, 9043 Trogen)
- per Mail an gemeinde@trogen.ar.ch

- telefonisch (071 343 78 72)

- am Schalter am Landsgemeindeplatz 1 in Trogen

 

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Verfügung.