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Öffentliche Auflage

Gestützt auf Art. 71. Abs.3 des kantonalen Umwelt- und Gewässerschutzgesetzes (UGsG vom 16.02.2004; Stand 01.06.2023) hat der Gemeinderat die Unterlagen zur öffentlichen Auflage freigegeben.

Schutzarealplan und Schutzarealreglement mit hydrogeologischem Bericht für die Grundwasserschutzareale der Quellfassungen oberer Bach und Lindenbüel

Der Schutzarealplan und das -reglement können vom 01.09.2025 bis zum 30.09.2025 im Erdgeschoss des Gemein­dehauses Trogen eingesehen werden.

Allfällige Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich und mit Begründung, sowie mit einem bestimmten Rechtsbegehren beim Departement Bau und Volkswirtschaft, Kasernenstrasse 17a, 9102 Herisau einzureichen.

 

GEMEINDERAT TROGEN