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Ortsplanung

Die schweizer Bevölkerung hat bei der Volksabstimmung im März 2013 zum geänderten eidgenössischen Raumplanungsgesetz deutlich ja gesagt. Das neue Planungsrecht verlangt von den Kantonen und Gemeinden die konsequente Umsetzung des Grundsatzes «Innenentwicklung vor Aussenentwicklung». Es ist explizit und mehrfach im Gesetzesentwurf verankert und bedeutet, dass die Bauzonen nur noch unter restriktiven Vorgaben – nämlich erst nachdem das Potenzial der Innenentwicklung genutzt wurde – vergrössert werden dürfen. Die vom Bund vorgegebene Grösse der Bauzone für den Kanton Appenzell Ausserrhoden ist im Kantonsgebiet vorhanden, die Baulandreserven sind jedoch sehr unterschiedlich auf die einzelnen Gemeinden verteilt. Gemäss der Kapazitätsberechnung des Kantons Appenzell Ausserrhoden müssen sieben Gemeinden Bauland auszonen. Trogen muss demnach die Bauzone um rund 2 ha reduzieren.

Das neue kantonale Baugesetz wurde am 01.01.2019 in Kraft gesetzt. Schwerpunkte sind die Schaffung von Instrumenten zur Förderung der Innenentwicklung/Verdichtung und zur Umsetzung der Auszonungen.

Die Gemeinde Trogen muss in der Folge die kommunalen Bauplanungsinstrumente überarbeiten:

  • Ein Raumkonzept: Das Raumkonzept thematisiert die Entwicklungsprioritäten und die Ausdehnung des Siedlungsgebietes sowie die wichtigen räumlichen Strukturen (11. Juni 2019).
  • Die Revision des kommunalen Richtplans: Behördenverbindliche Planung aller raumrelevanten Massnahmen (in Kraft seit 01. April 2023).
  • Basierend darauf werden dann der Zonenplan und das Baureglement überarbeitet (öffentliche Mitwirkung 22. April bis 21. Mai 2023).

Das Raumkonzept und der kommunale Richtplan werden vom Projektausschuss erarbeitet und vom Gemeinderat genehmigt. Der überarbeitete Zonenplan und das kommunale Baureglement unterstehen vor deren Genehmigung dem fakultativen Referendum.

In allen Phasen ist die Mitwirkung der Bevölkerung vorgesehen.

Baubewilligungs- und Planungskommission

Der Projektausschuss