AHV-Zweigstelle
Öffnungszeiten
Wochentag |
Vormittag |
Nachmittag |
Montag, Mittwoch und Donnerstag |
08.30 – 11.00 Uhr |
14.00 – 17.00 Uhr |
Dienstag und Freitag |
08.30 – 11.00 Uhr |
Termine ausserhalb der Öffnungszeiten können Sie gerne telefonisch vereinbaren.
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Susanne Züllig
Leitung AHV-Zweigstelle |
Bei der AHV-Zweigstelle können sämtliche Merkblätter und Formulare bezogen werden. Ebenso können diese Informationen und Formulare auch im Internet unter www.sovar.ch eingesehen / heruntergeladen werden.
Prämienverbilligung
Formulare für die Prämienverbilligung sind jeweils ab Januar bei der AHV-Gemeindezweigstelle erhältlich oder können unter www.sovar.ch heruntergeladen werden. Bitte beachten Sie die Einreichefrist bis 31. März. Nach dem 31. März verfallen die Ansprüche für das laufende Jahr.
Der neue AHV-Ausweis
Die neue AHV-Nummer und den neuen AHV-Ausweis gibt es seit Mitte 2008. Die alten AHV-Ausweise sind aufzubewahren.
Der neue AHV-Ausweis enthält den Namen, das Geburtsdatum und die AHV-Nummer. Wer Beiträge bezahlt oder Leistungen bezieht, bekommt einen AHV-Ausweis.
Die 13-stellige AHV-Nummer besteht aus folgenden Teilen:
- 756 = Code für die Schweiz
- 9-stellige Zufallszahl
- Prüfzahl
Die Zentrale Ausgleichsstelle ZAS teilt allen Neugeborenen und Zuzügern eine AHV-Nummer zu, welche für das ganze Leben gilt und auch nach einer Namensänderung gleich bleibt.
Bei einer Namensänderung infolge Heirat oder Scheidung und bei Verlust stellt die zuständige Ausgleichskasse einen neuen AHV-Ausweis aus.
Das Formular für einen neuen AHV-Ausweis können Sie bei Ihrer AHV-Zweigstelle beziehen oder via. www.sovar.ch herunterladen.