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Arbeitslos - was nun?

  • Melden Sie sich auf der Homepage oder amSchalter beim RAV in Herisau persönlich an.
  • Beginnen Sie unverzüglich mit der Arbeitssuche und bewahren Sie die entsprechenden Unterlagen gut auf (Bewerbungsschreiben, Stellenangebote, Absagebriefe usw.), welche Sie danach Ihrem RAV-PersonalberaterIn vorlegen. Wenn Sie während der Kündigungsfrist keine neue Stelle gesucht haben, erhalten Sie während einer gewissen Zeit keine Arbeitslosenentschädigung.
  • Nach dem Erstgespräch beim RAV werden Ihre Unterlagen an die Kantonale Arbeitslosenkasse weitergeleitet, von wo aus die Zahlungen an Arbeitslose erfolgen.
  • Wenn Sie selber kündigen, ohne eine neue Stelle in Aussicht zu haben, oder wenn Ihnen wegen eigenem Verschulden gekündigt wird, könnte Ihr Recht auf Arbeitslosenentschädigung vorübergehend suspendiert sein.

Weitere Informationen erhalten Sie beim RAV Schweiz oder www.arbeit.swiss

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