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Öffentliche Auflage: Nachführung Strassenverzeichnis

Gestützt auf Art. 37 des kantonalen Strassengesetzes und dem Beschluss des Gemeinderates vom 20.05.2025 wird die Nachführung des Strassenverzeichnises mit den dazugehörigen Plänen öffentlich aufgelegt. 

- Strassenverzeichnis 

- Plan Kantonsschulstrasse 

- Plan Strasse Bach (Bruggmüli - Täfeli)

- Plan Aststrasse (Schurtanne - grosse Säge)

Die öffentliche Auflagedauert vom 15.09.2025 bis 14.10.2025. Sämtliche Unterlagen sind im Eingang des Gemeindehauses (Parterre) angeschlagen oder können auf der Homepage Verwaltung / Gemeindemitteilungen / öffentliche Auflagen eingesehen werden.

Während der Auflagefrist kann zuhanden des Gemeinderates, Landsgemeindeplatz 1, 9043 Trogen schriftlich Einsprache mit bestimmten Begehren und Begründung eingereicht werden. Zur Einsprache ist befugt, wer durch den angefochtenen Gegenstand berührt ist und ein eigenes schutzwürdiges Interesse an dessen Aufhebung oder Änderung hat.

GEMEINDERAT TROGEN