Erbschaftsamt
Landsgemeindeplatz 1
9043 Trogen
Tel. 071 343 78 78
margrit.gerig@trogen.ar.ch
Öffnungszeiten
Wochentag | Morgen | Nachmittag |
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Montag bis Freitag |
Aufgaben
Das Erbschaftsamt organisiert, bearbeitet und überwacht sämtliche administrative Geschäfte der obligatorischen amtlichen Inventarisation und Erbteilung (vgl. Art. 76 und 86 EG zum ZGB)
- Inventarisation sämtlicher Nachlässe (vgl. Art. 76 EG zum ZGB)
- ermitteln der gesetzlichen Erbfolge bzw. eruieren der Erben und allenfalls publizieren des Erbenrufes
- erstellen von Erbbescheinigungen
- vornehmen der Erbteilungen
- Beratung in allen erbrechtlichen Angelegenheiten
- organisieren, bearbeiten und überwachen sämtlicher administrativer Geschäfte der obligatorischen amtlichen Inventarisation und Erbteilung (vgl. Art. 76 und 86 EG zum ZGB)
- vornehmen der Siegelung und der Siegelungskontrolle
- durchführen der erb- und steuerrechtlichen Inventarisation
- überwachen der Buchführung über die Teilungsfälle
- publizieren des Rechnungsrufes für Gläubiger, Bürgschaftsgläubiger und Schuldner
- erstellen öffentlicher Inventare
- eröffnen von Testamenten, Ehe- und Erbverträgen
- einberufen und durchführen von Erbenversammlungen
- veranlagen und fakturieren der Erbschafts- und Schenkungssteuern
- entwerfen, ausfertigen und beurkunden von Erbteilungsverträgen