Einsatztarife
Regelung für Verrechnung Einsatzkosten der Feuerwehr
Ab 01.01.2019 kommt eine Regelung zur Anwendung. Diese beinhaltet unter anderem folgende wichtige Punkte:
- Die anzuwendenden Tarife entsprechen dem Anhang 1 der Verordnung über die Schadenwehr. (Richttarif des kantonalen Feuerschutzamtes)
- Bei Fehlalarm einer Brandmeldeanlage wird der Aufwand gemäss Tarifliste verrechnet
- Bei Dienstleistungen der Feuerwehr, wie Insektenwehr oder Verkehrsdienst wird der Aufwand gemäss Tarifliste verrechnet.
- Bei Einsätzen wird die erste Stunde voll, danach alle angebrochenen 30 Minuten verrechnet. Die Einsatzdauer gilt ab Alarmeingang bis zum Verlassen des Depots nach erledigtem Auftrag.
Link: Tarife gültig ab 01.01.2019